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AGDL

Kaupthing
 
 
Kaupthing Bank Luxembourg S.A.

Compte tenu de l’acceptation, en date du 8 juin 2009,
du plan de restructuration de Kaupthing Bank Luxembourg SA,
par le Tribunal d’Arrondissement de et à Luxembourg, siégeant en matière commerciale,

compte tenu des technicités du dossier de restructuration
et afin de permettre aux administrateurs de la banque de recenser exactement
la liste des clients indemnisés et non indemnisés,

l’AGDL annonce qu’aucune indemnisation au titre de la garantie des dépôts
ne sera plus effectuée partir du 8 juin 2009.
La hot-line 
+352 463660-1 reste en activité. 
 
Situation der Bank:


Am 9. Oktober 2008 hat die Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du secteur financier) der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass, in Übereinstimmung mit Artikel 60-2 des abgeänderten Gesetzes vom 5. April 1993 betreffend den Finanzsektor, das Kreditinstitut Kaupthing Bank Luxembourg S.A. einen Antrag auf Gläubigerschutz eingereicht hat.

Das Luxemburger Bezirksgericht (Tribunal d’arrondissement de Luxembourg), Kammer für Handelssachen, hat noch am selben Tag den Gläubigerschutz angeordnet und PricewaterhouseCoopers S.à r.l. vertreten durch Frau Emmanuelle Caruel-Henniaux mailto:kaupthing.administrators@kaupthing.luund Herrn Franz Fayot als Vergleichsverwalter ernannt. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass das Recht der Anleger, ihre Forderungen bei oben genanntem Institut geltend zu machen, ausgesetzt ist. Der Verwalter hat die Aufgabe die Verwaltung des Vermögens der Aktiengesellschaft Kaupthing Bank Luxembourg S.A.

Diese Gerichtsentscheidung betrifft auch die Niederlassung von Kaupthing in Belgien.


Situation der Kunden der Bank und Intervention von AGDL:

Das Luxemburger Sicherungssystem schützt auch Niederlassungen von Luxemburger Instituten im EU-Mitgliedsstaaten. Das System sieht zwei Garantien vor: eine Einlagensicherung (Geldforderungen) sowie eine Anlegerentschädigung (Wertpapiere). Jede Garantie umfasst einen Betrag von maximal 20.000 € pro Person und pro Bank.

1. Bargelddepots

Die Kunden dieses Kreditinstituts können eine Entschädigung für ihr Bargelddepot, bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € pro Kunde, beantragen. In diesem Zusammenhang bitten wir die Kunden sich mit der AGDL in Verbindung zu setzen, um das entsprechende Formular für den Antrag auf Entschädigung zu erhalten. Sie können das Formular, in PDF-Format, auch auf der Internetseite unserer Gesellschaft herunterladen.

Die betroffenen Kunden sollten dieses Formular schnellstmöglich ausfüllen, unterschreiben und per Brief an folgende Adresse schicken:

ASSOCIATION POUR LA GARANTIE DES DEPOTS
Boîte Postale 241
L-2012 LUXEMBOURG


2. Wertpapieranlagen und andere Investmentoperationen

Kunden, die bei diesem Kreditinstitut Wertpapieranlagen besitzen, müsste es normalerweise möglich sein, die Freigabe ihrer Wertpapiere direkt beim Vergleichsverwalter zu erreichen. Der Vergleichsverwalter wird der AGDL in Kürze mitteilen, wie das Verfahren zur Entschädigung für Anlageinstrumente, die keine Geldeinlagen sind, ablaufen wird. Die Formulare zur Anlegerentschädigung sind erst dann auszufüllen, wenn die Zulässigkeit und die Höhe der Forderungen festgestellt worden sind. Diese Formulare werden in Kürze auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.


HOTLINE +352 463660-1
Contact : Nathalie Bertemes - Patrick Gouden

Zusätzliche Informationen sind erhältlich über die E-mail Adresse kaupthing@agdl.lu oder über die Telefonnummer (Hotline):  +352 463660-1

Achtung:  An die E-mail Adresse versandte Antragsformulare, werden nicht bearbeitet, da diese unterschrieben und per Post verschickt werden müssen.


DE Pressemitteilung der AGDL herunterladen


Pressenmitteilung vom CSSF  EN

FAQ vom www.kaupthing.lu  DE


• Formular Geldeinlagen

      FR Formular herunterladen

  


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