Glitnir Bank Luxembourg S.A.
Situation der Bank:
Am 8. Oktober 2008 hat die Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde
(Commission de Surveillance du Secteur Financier) der
Öffentlichkeit mitgeteilt, dass, in Übereinstimmung mit
Artikel 60-2 des abgeänderten Gesetzes vom 5. April 1993
betreffend den Finanzsektor, das Kreditinstitut
Glitnir Bank Luxembourg S.A. einen Antrag auf Gläubigerschutz eingereicht hat.
Das Luxemburger Bezirksgericht (Tribunal d’arrondissement de
Luxembourg), Kammer für Handelssachen, hat noch am selben Tag den
Gläubigerschutz angeordnet und KPMG
ADVISORY S.à r.l., vertreten durch Herrn Eric Collard
(glitnir@kpmg.lu) als Vergleichsverwalter ernannt.
Diese
Entscheidung hat zur Folge, dass das Recht der Anleger, ihre
Forderungen bei oben genanntem Institut geltend zu machen, ausgesetzt
ist. Der Verwalter hat die Aufgabe die Verwaltung des Vermögens der Aktiengesellschaft
Glitnir Bank Luxembourg S.A. sicherzustellen und besonders:
- Eine Bestandsaufnahme der Aktiva und Passiva der Bank zu erstellen;
- Zu entscheiden ob eine Weiterführung der Aktivitäten oder eine Restrukturierung der Bank möglich sind;
- Wenn dies der Fall sein sollte, einen Plan zur
Weiterführung der Aktivitäten zu erstellen, der die
Reihenfolge der Privilegien und Hypotheken berücksichtigt;
- Eine angemessene Kommunikation über dieses Projekt sicherzustellen;
- Die Zustimmung der Gläubiger zu oben genanntem
Projekt einzuholen, welches als angenommen und für alle
Gläubiger bindend anzusehen ist, wenn mehr als die Hälfte der
Gläubiger, die mehr als die Hälfte der Passiva halten, diesem
Projekt zustimmen;
- Das angenommene Projekt dem Bezirksgericht zur Genehmigung vorzulegen.
Situation der Kunden der Bank und Intervention von AGDL:
Das Luxemburger Sicherungssystem sieht zwei Garantien vor: eine
Einlagensicherung (Geldforderungen) sowie eine
Anlegerentschädigung (Wertpapiere). Jede Garantie umfasst einen
Betrag von maximal 20.000 € pro Person und pro Bank.
1. Bargelddepots
Die Kunden dieses Kreditinstituts können eine Entschädigung
für ihr Bargelddepot, bis zu einem Höchstbetrag von 20.000
€ pro Kunde, beantragen. In diesem Zusammenhang bitten wir die
Kunden sich mit der AGDL in Verbindung zu setzen, um das entsprechende Formular
für den Antrag auf Entschädigung zu erhalten.
Sie können
das Formular, in PDF-Format, auch auf der Internetseite unserer
Gesellschaft herunterladen.
Die betroffenen Kunden sollten dieses Formular schnellstmöglich ausfüllen,
unterschreiben und
per Brief an folgende Adresse schicken:
ASSOCIATION POUR LA GARANTIE DES DEPOTS
Boîte Postale 241
L-2012 LUXEMBOURG
2. Wertpapieranlagen und andere Investmentoperationen
Kunden, die bei diesem Kreditinstitut Wertpapieranlagen besitzen,
müsste es normalerweise möglich sein, die Freigabe ihrer
Wertpapiere direkt beim Vergleichsverwalter zu erreichen. Der
Vergleichsverwalter wird der AGDL in Kürze mitteilen, wie das
Verfahren zur Entschädigung für Anlageinstrumente, die keine
Geldeinlagen sind, ablaufen wird. Die Formulare zur
Anlegerentschädigung sind erst dann auszufüllen, wenn die
Zulässigkeit und die Höhe der Forderungen festgestellt worden
sind. Diese Formulare werden in Kürze auf dieser Seite zur
Verfügung gestellt.
HOTLINE +352 463660-1
Contact : Nathalie Bertemes - Patrick Gouden
Zusätzliche Informationen sind erhältlich über die E-mail Adresse
glitnir@agdl.lu oder über die Telefonnummer (Hotline): +352 463660-1
Achtung: An die E-mail Adresse versandte Antragsformulare, werden
nicht bearbeitet, da diese unterschrieben und per Post verschickt werden müssen.
Pressemitteilung der AGDL herunterladen
•
Pressenmitteilung vom CSSF
•
Pressenmitteilung vom Gericht
• Formular Geldeinlagen
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